Kosten



Unsere Abrechnung erfolgt entweder aufgrund der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelten Gebühren oder aufgrund einer individuell vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Sofern eine Vergütungsvereinbarung vereinbart wird, ersetzt die darin geregelte Vergütung die gesetzlich geregelten Gebühren. Die Vergütungsvereinbarung wird vor Erteilung des Mandats individuell mit Ihnen erörtert und schriftlich vereinbart.

Im gerichtlichen Verfahren besteht für uns die Verpflichtung, nach dem RVG abzurechnen. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist dort nicht gestattet.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, können je nach Art und Umfang Ihres abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages weite Teile der unter Umständen entstehenden Rechtsanwaltskosten abgedeckt sein. Ob die Versicherung eintritt, steht nach einer jeweiligen Deckungsanfrage schnell fest.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit z.B. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Um Ihnen eine größtmögliche Kostentransparenz zu bieten, kann auf Wunsch in jedem Verfahrensstand das Kostenrisiko mit erörtert werden.